Nutzungsbedingungen
ARTIKEL 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
- Perspect Benelux: Perspect Industrial Products B.V., mit Sitz in (3316 GS) Dordrecht, Planckstraat 53, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 27159814, sowie die Website www.pinovo.eu.
- Käufer: die Vertragspartei, mit der Perspect Industrial Products einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen abschließt.
- Parteien: Perspect Industrial Products und der Käufer gemeinsam.
- Vertrag: die zwischen Perspect Industrial Products und dem Käufer geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen durch Perspect Industrial Products.
- Angebot: sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Preisangaben und sonstige Offerten von Perspect Industrial Products.
ARTIKEL 2. ALLGEMEINES
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien im weitesten Sinne, einschließlich aller Angebote von Perspect Industrial Products sowie für sämtliche Verträge, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Nutzungsbedingungen abgewichen sind.
- Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Die Geltung etwaiger Einkaufsbedingungen oder sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird von Perspect Industrial Products ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen eines Vertrags und/oder dieser Nutzungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser Nutzungsbedingungen nicht.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Zweck und der Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, sind diese im Sinne und nach dem Zweck dieser Nutzungsbedingungen auszulegen.
- Tritt eine Situation ein, die in diesen Nutzungsbedingungen nicht geregelt ist, ist diese nach dem Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen zu beurteilen.
- Verzichtet Perspect Industrial Products in einzelnen Fällen auf die strikte Durchsetzung einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen, bedeutet dies nicht, dass die betreffende Bestimmung nicht gilt oder dass Perspect Industrial Products das Recht verliert, sich in anderen Fällen auf diese Bestimmung zu berufen.
- Der Käufer gilt nicht als Handelsvertreter oder sonstiger Vertreter von Perspect Industrial Products, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
- Sobald ein Vertrag unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen abgeschlossen wurde, gelten diese Nutzungsbedingungen auch für alle zukünftigen Verträge zwischen denselben Parteien, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
ARTIKEL 3. ANGEBOTE UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
- Sämtliche Angebote von Perspect Industrial Products, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder auf andere Weise abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich.
- Perspect Industrial Products ist berechtigt, ein Angebot auch nach dessen Annahme durch den Käufer zu widerrufen, sofern der Käufer hierüber unverzüglich nach der Annahme informiert wird.
- Perspect Industrial Products kann nicht an ein Angebot gebunden werden, wenn der Käufer nach vernünftigem Ermessen erkennen konnte, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält.
- Weicht die Annahme des Käufers – auch in unwesentlichen Punkten – vom Angebot ab, ist Perspect Industrial Products hieran nicht gebunden. In diesem Fall kommt der Vertrag nicht auf Grundlage der abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Perspect Industrial Products bestätigt dies ausdrücklich schriftlich.
- Wurde der Vertrag mündlich geschlossen oder hat Perspect Industrial Products die Annahme des Angebots noch nicht schriftlich bestätigt, gilt der Vertrag als zustande gekommen, sobald Perspect Industrial Products mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat. In diesem Fall gelten diese Nutzungsbedingungen uneingeschränkt.
- Der Inhalt eines Angebots gilt nicht automatisch für zukünftige Bestellungen oder Verträge.
ARTIKEL 4. PREISE
- Angebote basieren stets auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder des Vertragsabschlusses geltenden Preisen.
- Die von Perspect Industrial Products angegebenen Preise sind unverbindlich und basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsanfrage verfügbaren Informationen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die Preise ausschließlich für die angebotenen Mengen und basieren auf einer Lieferung an das Lager des Käufers.
- Ein Festpreis gilt nur dann als vereinbart, wenn dies ausdrücklich und schriftlich im Angebot sowie in dessen Annahme festgehalten wurde.
- Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger staatlicher Abgaben oder Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Lieferung erhoben werden.
- Erhöhen sich nach Abschluss des Vertrags ein oder mehrere Kostenfaktoren – auch infolge vorhersehbarer Umstände -, ist Perspect Industrial Products berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
- Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, basieren die im Angebot genannten Preise auf einer Lieferung an das Lager des Käufers.
- Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Perspect Industrial Products nicht, einzelne Teile der angebotenen Leistungen zu einem entsprechenden Anteil des angegebenen Gesamtpreises zu liefern.
ARTIKEL 5. LIEFERUNG
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen innerhalb der Niederlande an das Lager des Käufers.
- Perspect Industrial Products hat seine Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware dem Käufer angeboten wurde. Der Nachweis des Frachtführers gilt als ausreichender Beleg für das Lieferangebot. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, gehen die Kosten für Rücktransport, Lagerung und sonstige hierdurch entstehende Kosten vollständig zu seinen Lasten.
ARTIKEL 6. AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS
- Perspect Industrial Products wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der gebotenen Sorgfalt ausführen. Die Verpflichtungen von Perspect Industrial Products stellen ausschließlich Bemühenspflichten dar.
- Perspect Industrial Products ist berechtigt, die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen zu lassen.
- Der Käufer ist verpflichtet, Perspect Industrial Products sämtliche Informationen und Unterlagen, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind oder deren Erforderlichkeit der Käufer vernünftigerweise erkennen muss, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Werden die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt, haftet Perspect Industrial Products nicht für daraus entstehende Verzögerungen. In diesem Fall ist Perspect Industrial Products berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder die hierdurch entstehenden Mehrkosten gemäß den üblichen Sätzen dem Käufer in Rechnung zu stellen.
- Zusätzliche oder geänderte Aufträge können zu einer Anpassung der ursprünglich vereinbarten Ausführungsfrist führen. Hieraus können gegenüber Perspect Industrial Products keine Ansprüche geltend gemacht werden.
ARTIKEL 7. LEISTUNGSFRISTEN
- Die von Perspect Industrial Products angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und dienen lediglich als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein verbindlicher Liefertermin garantiert wurde.
- Im Falle einer verspäteten Lieferung gerät Perspect Industrial Products erst dann in Verzug, nachdem der Käufer Perspect Industrial Products schriftlich in Verzug gesetzt und eine angemessene Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen eingeräumt hat.
- Die Überschreitung einer angegebenen Lieferfrist berechtigt den Käufer weder zur vollständigen noch zur teilweisen Auflösung des Vertrags noch zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, der Käufer weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Perspect Industrial Products nach.
- Kann die Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen, ist Perspect Industrial Products berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall ist Perspect Industrial Products berechtigt, jede Teillieferung gesondert gemäß dem Vertrag in Rechnung zu stellen.
- Da die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags unter anderem von unvorhersehbaren Umständen abhängen kann, die außerhalb des Einflussbereichs von Perspect Industrial Products liegen, sind alle angegebenen Lieferfristen lediglich als Richtwerte zu verstehen. Lieferfristen gelten nicht als verbindliche Fristen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
ARTIKEL 8. GEFAHRÜBERGANG UND TRANSPORT
- Das (wirtschaftliche) Risiko für die von Perspect Industrial Products zu liefernden Waren geht mit der tatsächlichen Lieferung an die auf dem Lieferschein angegebene Lieferadresse, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Lieferung an das Lager des Käufers, vollständig auf den Käufer über.
ARTIKEL 9. AUSSETZUNG, VORAUSZAHLUNG, SICHERHEITEN UND KÜNDIGUNG
- Perspect Industrial Products ist berechtigt, die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen, solange der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt.
- Perspect Industrial Products ist ferner berechtigt, Vorauszahlungen oder die Stellung angemessener Sicherheiten, beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft, eines Pfandrechts oder einer sonstigen Sicherheit, zu verlangen, wenn nach vernünftigem Ermessen Anlass zu Zweifeln an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Käufers besteht. Bis zur vollständigen Erfüllung dieser Anforderungen ist Perspect Industrial Products berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.
- Eine Kündigung des Vertrags durch den Käufer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Perspect Industrial Products möglich. Stimmt Perspect Industrial Products einer Kündigung zu, schuldet der Käufer eine Entschädigung in Höhe von mindestens 25 % des Vertragswertes, unbeschadet des Rechts von Perspect Industrial Products, Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten und Schäden zu verlangen.
ARTIKEL 10. HÖHERE GEWALT
- Unter höherer Gewalt sind neben den in Gesetzgebung und Rechtsprechung anerkannten Fällen alle von außen einwirkenden Umstände zu verstehen, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar waren oder nicht, auf die Perspect Industrial Products keinen Einfluss hat und die die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Während der Dauer der höheren Gewalt ist Perspect Industrial Products von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit.
- Perspect Industrial Products ist berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt oder vergleichbarer Umstände auszusetzen.
- Dauert die höhere Gewalt länger als zwei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gelieferten Waren vollständig zu bezahlen.
ARTIKEL 11. ZAHLUNG UND INKASSOKOSTEN
- Zahlungen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
- Die in Absatz 1 genannte Zahlungsfrist gilt als verbindliche Frist. Erfolgt die vollständige Zahlung nicht innerhalb dieser Frist oder wird hinsichtlich des Käufers ein Antrag auf Zahlungsaufschub, Insolvenz oder Schuldenregulierung gestellt oder eröffnet, gerät der Käufer automatisch in Verzug. Sämtliche Forderungen von Perspect Industrial Products werden in diesem Fall sofort fällig und zahlbar, ohne dass es einer weiteren Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf.
- In den in Absatz 2 genannten Fällen schuldet der Käufer auf den ausstehenden Betrag die gesetzliche Handelsverzugszinsen. Dabei wird ein angefangener Monat als voller Monat gerechnet. Darüber hinaus schuldet der Käufer eine vertragliche Verzugszins in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag.
- Perspect Industrial Products ist berechtigt, vom Käufer geleistete Zahlungen nach eigenem Ermessen zunächst auf Kosten, anschließend auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen von Perspect Industrial Products mit etwaigen Gegenforderungen gegenüber Perspect Industrial Products zu verrechnen. Dies gilt auch, wenn hinsichtlich des Käufers ein Antrag auf Zahlungsaufschub, Insolvenz oder Schuldenregulierung gestellt oder eröffnet wurde.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich seiner Zahlungsverpflichtungen, auszusetzen.
- Befindet sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug, gehen sämtliche angemessenen außergerichtlichen Inkassokosten zu seinen Lasten, unbeschadet des Rechts von Perspect Industrial Products auf vollständigen Ersatz der entstandenen Schäden und Kosten.
- Auf erstes Anfordern von Perspect Industrial Products ist der Käufer verpflichtet, ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu stellen.
ARTIKEL 12. EIGENTUMSVORBEHALT, LAGERUNG UND VERSICHERUNG
- Das Eigentum an den von Perspect Industrial Products im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser sämtliche Verpflichtungen gegenüber Perspect Industrial Products vollständig erfüllt hat.
- Ungeachtet des Eigentumsvorbehalts werden die gelieferten Waren vom Käufer auf eigene Kosten und Gefahr verwahrt.
- Der Käufer ist verpflichtet, die im Eigentum von Perspect Industrial Products verbleibenden Waren ordnungsgemäß und getrennt von anderen Waren zu lagern sowie diese eindeutig als Eigentum von Perspect Industrial Products zu kennzeichnen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die vorgenannten Waren zugunsten von Perspect Industrial Products angemessen gegen Feuer, Explosion, Diebstahl und sonstige Schäden zu versichern und diese Versicherung aufrechtzuerhalten. Auf erstes Anfordern sind die entsprechenden Versicherungsnachweise vorzulegen. Im Schadensfall stehen die Versicherungsleistungen Perspect Industrial Products zu.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren, die noch im Eigentum von Perspect Industrial Products stehen, außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu veräußern oder darüber anderweitig zu verfügen. Solange das Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist, dürfen diese Waren weder verarbeitet noch umgestaltet werden.
- Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, dürfen nicht als Sicherheit verwendet oder mit einem Pfandrecht belastet werden.
- Solange die Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer nicht berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verfügen oder daran Sicherungsrechte zu begründen. Gelangen diese Waren dennoch in die Verfügungsgewalt eines Dritten, ist der Käufer verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt von Perspect Industrial Products offenzulegen.
- Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Perspect Industrial Products nicht nach, ist Perspect Industrial Products berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Der Käufer ist verpflichtet, hierbei auf erstes Anfordern uneingeschränkt mitzuwirken. Für jeden Tag, an dem der Käufer dieser Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommt, schuldet er eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 €. Sämtliche Kosten der Rücknahme gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer erteilt Perspect Industrial Products bereits jetzt eine unwiderrufliche Vollmacht, sämtliche von ihm genutzten Räume zu betreten, soweit dies zur Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt erforderlich ist.
ARTIKEL 13. REKLAMATIONEN, RÜCKSENDUNGEN UND VERJÄHRUNG
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf Abweichungen von der Bestellung oder offensichtliche Mängel zu prüfen oder prüfen zu lassen. Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Waren sind Perspect Industrial Products spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Lieferdatum schriftlich unter Beifügung des entsprechenden Lieferscheins mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die gelieferten Waren als unwiderruflich und vorbehaltlos vom Käufer akzeptiert.
- Jede Reklamation muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Perspect Industrial Products in der Lage ist, die Reklamation angemessen zu prüfen.
- Der Käufer hat Perspect Industrial Products die Möglichkeit zu geben, die Reklamation zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Stellt sich heraus, dass die Reklamation unbegründet ist, gehen sämtliche hierdurch entstandenen Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten, zu Lasten des Käufers.
- Perspect Industrial Products haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhafte, unvollständige oder unrichtige Angaben des Käufers zurückzuführen sind.
- Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren zur Verfügung von Perspect Industrial Products zu halten. Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
- Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sich die Waren noch in ihrer ursprünglichen und unbeschädigten Verpackung befinden. Werden die Waren bei Anlieferung äußerlich beschädigt festgestellt, hat der Käufer dies gegenüber dem Frachtführer schriftlich zu vermerken und Perspect Industrial Products innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Erhalt der Waren zu informieren.
- Die Rücksendung mangelhafter Waren ist nur nach vorheriger Abstimmung mit Perspect Industrial Products zulässig.
- Wurden die Waren vom Käufer verarbeitet oder bearbeitet, ist eine Reklamation – unabhängig vom Grund, einschließlich einer Falschlieferung – ausgeschlossen, auch wenn sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgt. In diesem Fall haftet Perspect Industrial Products nicht für daraus entstehende Kosten oder Schäden.
- Mündliche Reklamationen sowie Reklamationen, die nach Ablauf der in diesem Artikel genannten Fristen eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
- Werden Waren, die unter eine Hersteller- oder Importeursgarantie fallen, zur Prüfung an den betreffenden Hersteller oder Importeur zurückgesandt, ist Perspect Industrial Products berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
- Unter von Perspect Industrial Products festzulegenden Bedingungen können bereits gelieferte Waren gegen Gutschrift der Rechnungsbeträge zurückgenommen werden, sofern sich die Waren noch in ihrem ursprünglichen Zustand und in der Originalverpackung befinden und weiterhin zum aktuellen Sortiment von Perspect Industrial Products gehören. Eine Rücknahme ist nur bis spätestens dreißig (30) Tage nach dem Lieferdatum möglich.
- Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Rechnung.
- Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche gegenüber Perspect Industrial Products beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Reklamation gemäß Absatz 1 beziehungsweise Absatz 6 dieses Artikels.
ARTIKEL 14. HAFTUNG
- Soweit Perspect Industrial Products gegenüber dem Käufer haftet, ist diese Haftung auf die Bestimmungen dieses Artikels beschränkt.
- Perspect Industrial Products, ihre Mitarbeiter sowie von ihr beauftragte Dritte haften nicht für Schäden, die dem Käufer im Zusammenhang mit Lieferverpflichtungen, gelieferten Waren, deren Verwendung, Eigenschaften oder Qualität oder mit von Perspect Industrial Products erbrachten Arbeiten, Dienstleistungen oder Beratungen entstehen, einschließlich Schäden infolge einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer Liefer- oder Reparaturverpflichtung.
- Perspect Industrial Products haftet nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Beweislast hierfür liegt beim Käufer.
- Perspect Industrial Products haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben zurückzuführen sind, die vom Käufer oder in dessen Auftrag bereitgestellt wurden.
- Soweit Perspect Industrial Products haftet, ist die Haftung stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird.
- Soweit keine Versicherungsdeckung besteht, ist die Haftung von Perspect Industrial Products auf die Kosten für den Ersatz oder die Rücknahme der gelieferten Waren sowie auf den hierfür in Rechnung gestellten Betrag beschränkt. Die Wahl hierüber liegt bei Perspect Industrial Products.
- Eine Haftung besteht ausschließlich für unmittelbare Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Als unmittelbare Schäden gelten ausschließlich die angemessenen Kosten zur Behebung einer mangelhaften Leistung, die Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens sowie angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung unmittelbarer Schäden. Zu den Folgeschäden zählen insbesondere entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Personenschäden, Transportkosten sowie Reise- und Unterkunftskosten.
- Der Käufer stellt Perspect Industrial Products von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den gelieferten Waren oder den erbrachten Dienstleistungen entstehen, soweit diese Ansprüche nicht nach diesen Nutzungsbedingungen zu Lasten von Perspect Industrial Products gehen. Der Käufer ist verpflichtet, Perspect Industrial Products innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Entdeckung eines Schadens schriftlich über dessen Ursache, Art und Umfang zu informieren. Unterlässt der Käufer dies, verliert er sein Recht auf Schadensersatz. In jedem Fall erlischt jeder Schadensersatzanspruch sechs (6) Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die Lieferung der Waren oder Dienstleistungen hätte erfolgen müssen oder tatsächlich erfolgt ist.
- Die von Perspect Industrial Products gelieferten Waren entsprechen den vereinbarten Qualitätsanforderungen. Perspect Industrial Products übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die gelieferten Waren für den vom Käufer oder dessen Kunden beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind. Der Käufer stellt Perspect Industrial Products von sämtlichen Ansprüchen seiner Kunden in diesem Zusammenhang frei.
ARTIKEL 15. INFORMATIONSPFLICHT DES KÄUFERS
- Erkennt der Käufer oder muss er vernünftigerweise erkennen, dass er eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen kann, ist er verpflichtet, Perspect Industrial Products hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und dabei die Gründe sowie die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung anzugeben.
- Der Käufer ist verpflichtet, Perspect Industrial Products jederzeit – sowohl auf Anfrage als auch unaufgefordert – sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung des Vertrags von Bedeutung sind.
- Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht oder nicht vollständig nach, kann er sich gegenüber Perspect Industrial Products nicht auf höhere Gewalt im Zusammenhang mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag berufen.
ARTIKEL 16. ÄNDERUNG DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN
- Perspect Industrial Products behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Käufer schriftlich, einschließlich per E-Mail, mitgeteilt und treten einen Monat nach dem Datum der Mitteilung in Kraft, sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist.
- Widerspricht der Käufer den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich, gelten die Änderungen als vom Käufer akzeptiert.
ARTIKEL 17. FREISTELLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHT DES KÄUFERS
- Der Käufer stellt Perspect Industrial Products von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags Schäden erleiden, soweit diese Schäden nicht Perspect Industrial Products zuzurechnen sind.
- Wird Perspect Industrial Products von Dritten in Anspruch genommen, ist der Käufer verpflichtet, Perspect Industrial Products sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich nach Kräften zu unterstützen und mitzuwirken, ohne hierfür eine Vergütung zu verlangen. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, Perspect Industrial Products sämtliche angemessenen Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, zu erstatten, die infolge einer solchen Inanspruchnahme entstehen, soweit diese nicht Perspect Industrial Products zuzurechnen ist.
ARTIKEL 18. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
- Der Käufer ist verpflichtet, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Perspect Industrial Products, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, jederzeit vollständig und ordnungsgemäß zu erfüllen.
- Perspect Industrial Products ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außergerichtlich durch eingeschriebenen Brief zu kündigen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen nicht vollständig nachkommt.
- Dauert ein Fall höherer Gewalt auf Seiten von Perspect Industrial Products länger als sechs (6) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils durch eingeschriebenen Brief schriftlich zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ersatz von Kosten oder Schäden infolge der Kündigung.
ARTIKEL 19. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
- Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschließlich des Zustandekommens und der Auslegung des Vertrags, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder der Käufer seinen Sitz oder Wohnsitz im Ausland hat. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
- Ausschließlich zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz von Perspect Industrial Products.
ARTIKEL 20. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
- Der Käufer erkennt an, dass sämtliche bestehenden und zukünftigen geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Markenrechte, Designrechte, Handelsnamen, Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte an Kennzeichen, Produkten, Verpackungen, Entwürfen, Konzepten, Vorschlägen und sonstigen Werken von Perspect Industrial Products ausschließlich Perspect Industrial Products zustehen.
- Der Käufer garantiert, die geistigen Eigentumsrechte von Perspect Industrial Products sowie gegebenenfalls die Rechte Dritter im Rahmen des Vertrags zu respektieren. Verletzt Perspect Industrial Products aufgrund eines Handelns oder Unterlassens des Käufers Rechte Dritter, stellt der Käufer Perspect Industrial Products auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei. Perspect Industrial Products bleibt stets Urheber und alleiniger Inhaber sämtlicher geistiger Eigentumsrechte. Dem Käufer werden keinerlei geistige Eigentumsrechte übertragen oder eingeräumt.
ARTIKEL 21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt stets die zuletzt für anwendbar erklärte und dem Käufer zur Verfügung gestellte Fassung der Nutzungsbedingungen von Perspect Industrial Products.
- Für die Auslegung dieser Nutzungsbedingungen ist ausschließlich der niederländische Text maßgeblich.
- Die Überschriften der einzelnen Artikel dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und haben keine Bedeutung für die Auslegung dieser Nutzungsbedingungen.
- Auf erstes Anfordern des Käufers stellt Perspect Industrial Products kostenlos eine Kopie der auf die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien anwendbaren Nutzungsbedingungen zur Verfügung.